Alle 2 Jahre sind Sie nach § 7 der Pflanzenschutzmittel u. Geräteverordnung (PflSchMGV) dazu verpflichtet, Ihre Pflanzenschutzgeräte einer Überprüfung zu unterziehen.
Auch in diesem Jahr bieten wir Ihnen den Service der fachgerechten Überprüfung Ihrer Maschinen. (Spritzen TÜV)
Zeitraum: 30.03.2010 - 31.03.2010
Um Ihnen lange Wartezeiten zu ersparen, bitten wir Sie sich mit uns in Verbindung zu setzen, um eine Termin - Absprache vor zu nehmen.