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23.02.2010 - allgemein
Pflanzenschutzgeräte TÜV 30.03 - 31.03.2010

Alle 2 Jahre sind Sie nach § 7 der Pflanzenschutzmittel u. Geräteverordnung (PflSchMGV) dazu verpflichtet, Ihre Pflanzenschutzgeräte einer Überprüfung zu unterziehen.

Auch in diesem Jahr bieten wir Ihnen den Service der fachgerechten Überprüfung Ihrer Maschinen. (Spritzen TÜV)

Zeitraum: 30.03.2010 - 31.03.2010

Um Ihnen lange Wartezeiten zu ersparen, bitten wir Sie sich mit uns in Verbindung zu setzen, um eine Termin - Absprache vor zu nehmen.

Servicenummer: 034345 / 5539 - 78 oder 0173 / 374 64 60

mit freundlichen Grüßen,

Ihr Service Team

Quelle: LATEF GmbH